In 3 einfachen Schritten zur Kostenübernahme:

  1. Herunterladen: Laden Sie unsere Vorlage für die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung hier kostenlos als PDF herunter.

  2. Ausfüllen lassen: Nehmen Sie das Formular zu Ihrem nächsten Arzttermin mit und lassen Sie es von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen und abstempeln

  3. Einreichen: Senden Sie die Bescheinigung zusammen mit unserem Kostenvorschlag einfach per Post oder über die app an Ihre Krankenkasse.

Wie hoch ist der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine Ernährungstherapie nach § 43 SGB V mit 80 % bis 100 % der Gesamtkosten bzw. mit einem festen Betrag pro Beratungseinheit (meist zwischen 30 € und 50 € pro Folgetermin, oft mehr für die Erstberatung). Die exakte Summe teilt Ihnen Ihre Kasse nach Einreichen unseres Kostenvoranschlags verbindlich mit.

Wie viele Beratungstermine werden von der Kasse bezuschusst?

In der Regel bewilligen die Krankenkassen im ersten Schritt eine Erstberatung (ca. 60 Minuten) sowie 2 bis 4 Folgetermine (je 30–45 Minuten). Sollte nach Ablauf dieser Termine weiterer Beratungsbedarf bestehen, kann mit einer Folgebescheinigung ein Folgeantrag gestellt werden.

Muss ich das Formular bei der Krankenkasse einreichen?

Sie können die Beratung selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Muss ich die Zusage der Krankenkasse abwarten?

Wir empfehlen, die Zusage vor dem ersten Folgetermin abzuwarten, damit Sie absolute Sicherheit über die genaue Förderhähe haben. Nach Absprache können wir auch direkt starten.

Wer kann die Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen?

Jede approbierte Ärztin und jeder approbierte Arzt kann die Bescheinigung ausstellen egal, ob Hausarztpraxis, Onkologie, Gastroenterologie, Chirurgie oder Gynäkologie.

Belastet die Notwendigkeitsbescheinigung das Budget meiner Arztpraxis?

Nein. Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist kein Kassenrezept und belastet daher das Heilmittel- bzw. Medikamentenbudget der Arztpraxis nicht.

Wie funktioniert die Kostenerstattung bei Privatversicherten oder Beihilfe?

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten die Kosten je nach individuellem Tarif (oft in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder als Einzelfallentscheidung). Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag und eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können.

Was mache ich, wenn meine Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?

Ablehnungen sind selten, kommen bei unvollständigen Angaben aber vor. Falls Ihre Kasse den Antrag ablehnt, unterstützen wir Sie gerne mit einer kurzen fachlichen Begründung oder reichen Nachweise über unsere Zertifizierungen nach. Sie können die Beratung auf Wunsch auch jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen.